OrgPOS

Auftragsverarbeitungsvertrag

gemäß Art. 28 DSGVO – zwischen den nachfolgenden Parteien

DokumentAVV v1.0 Stand GrundlageArt. 28 DSGVO
Auftragsverarbeiter
Michael Müller – OrgPOS

Blumenstraße 9a

76344 Eggenstein-Leopoldshafen

Deutschland

mail@orgpos.de
Verantwortlicher (Kunde)
[Firmenname des Kunden]

[Adresse]

[E-Mail]

Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) regelt die datenschutzrechtliche Beziehung zwischen dem Kunden als Verantwortlichem im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO und OrgPOS als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO bei der Nutzung der OrgPOS-Kassensoftware.

§ 1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen folgende Leistungen: Bereitstellung einer webbasierten, GoBD-konformen Kassensoftware (SaaS) unter orgpos.de, einschließlich Datenspeicherung, TSE-Anbindung und Exportfunktionen.

Die Dauer der Auftragsverarbeitung richtet sich nach der Laufzeit des Nutzungsvertrags. Nach Beendigung des Vertrags werden personenbezogene Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (GoBD: 10 Jahre) entgegenstehen.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

MerkmalBeschreibung
Zweck Bereitstellung und Betrieb der OrgPOS-Kassensoftware; Speicherung von Kassenbucheinträgen, Rechnungen und Auswertungen; TSE-Fiskalisierung; Zahlungsabwicklung
Art der Verarbeitung Erhebung, Speicherung, Verwendung, Übermittlung, Verknüpfung, Löschung (soweit gesetzlich zulässig)
Kategorien betroffener Personen Kunden des Verantwortlichen (Endkunden der Kassenbuchungen), Mitarbeiter des Verantwortlichen, der Verantwortliche selbst
Kategorien personenbezogener Daten Name, E-Mail-Adresse, Adressdaten (Rechnungskunden); Zahlungsdaten (via Stripe, nicht direkt gespeichert); Buchungsdaten (Betrag, Datum, Artikel); Login-Daten (E-Mail, gehashtes Passwort); IP-Adresse, Browser-Informationen

§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters

OrgPOS (Auftragsverarbeiter) verpflichtet sich:

  1. Personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen zu verarbeiten – es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung erfordert eine anderweitige Verarbeitung (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO)
  2. Sicherzustellen, dass zur Verarbeitung befugte Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen
  3. Alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen (TOMs) zu ergreifen – siehe § 6 dieses Vertrags
  4. Die in § 7 genannten Unterauftragsverarbeiter nur unter den Bedingungen der Art. 28 Abs. 2 und 4 DSGVO einzusetzen
  5. Den Verantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß Art. 32–36 DSGVO (Datensicherheit, Meldepflichten, DSFA) zu unterstützen
  6. Alle Daten nach Wahl des Verantwortlichen zu löschen oder zurückzugeben, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht
  7. Dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Pflichten aus Art. 28 DSGVO zur Verfügung zu stellen und Überprüfungen zu ermöglichen

§ 4 Pflichten des Verantwortlichen

Der Verantwortliche (Kunde) verpflichtet sich:

  1. Alle zur Verarbeitung notwendigen Weisungen schriftlich oder per E-Mail zu erteilen
  2. Alle korrekten Stammdaten (Firmenname, Adresse, Steuernummer) in OrgPOS zu pflegen
  3. Die TSE zu aktivieren und regelmäßig auf Funktionsfähigkeit zu prüfen
  4. Korrekte Steuersätze für alle Artikel einzutragen
  5. Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Berichtigung) gegenüber seinen eigenen Kunden selbst wahrzunehmen
  6. Sicherzustellen, dass das Personal über die datenschutzrechtlichen Anforderungen informiert ist

§ 5 Datenpannen und Meldepflichten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 12 DSGVO) informiert OrgPOS den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden.

Die Meldung enthält mindestens: Art der Verletzung, betroffene Datenkategorien, betroffene Personen, wahrscheinliche Folgen, ergriffene Maßnahmen.

Die Pflicht zur Meldung einer Datenpanne an die zuständige Aufsichtsbehörde (LfDI Baden-Württemberg) obliegt dem Verantwortlichen.

§ 6 Technische und Organisatorische Maßnahmen (TOMs)

OrgPOS hat gemäß Art. 32 DSGVO folgende TOMs implementiert:

MaßnahmenkategorieKonkrete Maßnahme
Vertraulichkeit
ZugangskontrollePasswortschutz mit bcrypt (Cost 12); Session-Timeout nach 24 Stunden; serverseitige Sessions (kein localStorage)
ZugriffskontrolleRollenbasiertes Berechtigungskonzept (Admin / Mitarbeiter); User-ID-Validierung bei jedem API-Aufruf
TrennungskontrolleMandantentrennung durch user_id auf allen Tabellen; kein Datenzugriff zwischen verschiedenen Kunden
PseudonymisierungKeine Klarnamen in Log-Dateien; IP-Adressen nur im Audit-Log
Integrität
WeitergabekontrolleHTTPS/TLS-Verschlüsselung auf allen Verbindungen; keine unverschlüsselte Datenübertragung
EingabekontrolleUnveränderliches Audit-Log (kasse_audit_log); alle Änderungen mit Vorher/Nachher-Werten protokolliert
GoBD-UnveränderbarkeitKein DELETE auf Kasseneinträge; kein UPDATE auf abgeschlossene Belege; lückenlose Belegnummern via atomarer Transaktionen
Verfügbarkeit & Belastbarkeit
DatensicherungTägliche automatische Backups; IONOS-Infrastruktur Deutschland; Backups verschlüsselt
VerfügbarkeitHosting bei IONOS SE (SLA); Ziel-Verfügbarkeit 99 % monatlich
WiederherstellungWiederherstellungstest der Backups regelmäßig
Überprüfbarkeit
AuftragskontrolleAVV mit allen Unterauftragsverarbeitern; Dokumentation der Datenflüsse
DatenschutzkontrolleUnveränderliches Audit-Log für alle Datenverarbeitungsvorgänge; GoBD-Export für Behörden

§ 7 Unterauftragsverarbeiter

OrgPOS setzt folgende Unterauftragsverarbeiter ein. Mit allen besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO:

DienstleisterZweckSitzDatenschutz
IONOS SE Webhosting, Datenbank, Backups Deutschland (Montabaur) ionos.de
fiskaly GmbH Cloud-TSE (BSI-zertifiziert nach TR-03153) Deutschland (Berlin) fiskaly.com
Stripe Inc. Zahlungsabwicklung (Kreditkarte, SEPA) USA / Irland (EU-Niederlassung) stripe.com
OrgPlace (Michael Müller) Plattform-Synchronisation Kundenstammdaten Deutschland (Karlsruhe) orgplace.de
Stripe & USA-Transfer: Stripe Inc. hat seinen Hauptsitz in den USA. Der Datentransfer in die USA erfolgt auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO und dem EU-US Data Privacy Framework. Stripe verarbeitet ausschließlich Zahlungsdaten; Kassenbuch- und Kundendaten werden nicht an Stripe übermittelt.

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der oben genannten Unterauftragsverarbeiter mit Abschluss dieses Vertrags generell zu. OrgPOS informiert über geplante Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail. Der Verantwortliche kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben.

§ 8 Betroffenenrechte

OrgPOS unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Betroffenenanfragen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit) durch technische Funktionen im Dashboard (Datenexport, Kontoeinstellungen).

GoBD-Hinweis: Kasseneinträge, Rechnungen und Tagesabschlüsse unterliegen der 10-jährigen gesetzlichen Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO. Ein Löschungsrecht nach Art. 17 DSGVO besteht für diese Daten während der Aufbewahrungsfrist nicht. Dies ist keine Einschränkung durch OrgPOS, sondern deutsches Steuerrecht.

§ 9 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

Nach Beendigung des Nutzungsvertrags stellt OrgPOS dem Verantwortlichen alle Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export zur Verfügung. Danach werden personenbezogene Daten unwiderruflich gelöscht, mit Ausnahme von Daten, die der gesetzlichen 10-jährigen Aufbewahrungspflicht unterliegen.

Auf schriftlichen Wunsch des Verantwortlichen bestätigt OrgPOS die erfolgte Löschung.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Dieser AVV ist mit dem Nutzungsvertrag verknüpft und tritt mit dessen Abschluss in Kraft. Er endet automatisch mit Beendigung des Nutzungsvertrags. Die Regelungen zur Aufbewahrung und Löschung bleiben nach Vertragsende wirksam.

§ 11 Schlussbestimmungen

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Karlsruhe.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform oder der Textform (E-Mail).

Bestätigung und Unterschrift

Durch Unterzeichnung bestätigen beide Parteien, diesen Auftragsverarbeitungsvertrag gelesen und verstanden zu haben und erkennen ihn als rechtsverbindlich an. Alternativ gilt der AVV mit Abschluss des OrgPOS-Nutzungsvertrags als elektronisch akzeptiert (Checkbox bei Registrierung).

Auftragsverarbeiter
Michael Müller – OrgPOS
Eggenstein-Leopoldshafen,
Verantwortlicher (Kunde)
Firmenname, Ort, Datum
Stempel / Firmenstempel (optional)
Name in Druckbuchstaben